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Praxisorganisation
Terminsystem:
Ich führe eine Bestellpraxis. Wir bemühen uns sehr, die Wartezeiten gering zu halten. Dennoch kann es zu Verzögerungen kommen, da nicht jede Behandlung immer genau planbar ist.
Schmerzpatienten:
Patienten mit Problemen werden zu allen Tageszeiten angenommen, müssen aber unter Umständen mit Wartezeiten rechnen.
Terminabsagen:
Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie ihn bitte 24 Stunden vorher ab. Im Wiederholungsfall und bei längeren geplanten Behandlungen behalten wir uns das Recht vor, die verpasste Behandlungszeit in
Rechnung zu stellen. (Par. 615 BGB)
Recall:
Wenn Sie es wünschen, erinnern wir Sie gern an Ihren Kontrolltermin, z. B. zur Parodontitisnachsorge, zur professionellen Zahnreinigung, zur OP Nachsorge oder zur Kontrolle Ihres hochwertigen Zahnersatzes.
Außerdem gehört es zum Service unserer Praxis, Patienten, welche im laufenden Kalenderjahr noch nicht in der Praxis waren, im Oktober an die, für das Bonusheft wichtige jährliche Untersuchung zu erinnern. Diese Erinnerung verpflichtet jedoch niemanden, in unserer Praxis vorstellig zu werden. Auf diese Kontrolluntersuchungserinnerung besteht seitens der Patienten kein Rechtsanspruch.
Bonusheft:
1989 wurde das Bonusheft für gesetzlich versicherte Patienten eingeführt.
Das Bonusheft sollte jeden Einzelnen dazu anhalten, regelmäßig zur Kontrolle zum Zahnarzt zu gehen.
Dabei dient es dem Versicherten gegenüber seiner Krankenkasse als Nachweis, das die zahnärztlichen Untersuchungen durchgeführt wurden.
Jugendliche benötigen 2, Erwachsene 1 Kontrolluntersuchung pro Jahr.
Auch mitversicherte Familienmitglieder sollten ein Bonusheft haben.
Wenn das Bonusheft regelmäßig geführt worden ist, zahlt sich das für den Versicherten aus, da die Krankenkasse im Falle einer zuzahlungspflichtigen Versorgung mit Zahnersatz den Kassenzuschuss anhebt. Nach 5 Jahren regelmäßiger Kontrolluntersuchung erhöht sich der Zuschuss der Krankenkasse um 10%, nach 10 Jahren um weitere 20%. Doch Achtung: ein säumiges Jahr ohne Zahnarztbesuch und Sie fangen von vorn an zu sammeln!
Zur Aufbewahrung haben Sie bei uns 2 Möglichkeiten. Sie können das Bonusheft zu Hause behalten und jedes Jahr vorlegen oder in Ihrer Kartentasche
in der Praxis deponieren. Sollte das Bonusheft doch einmal verloren gehen, kein Problem. Wir können an Hand unserer Unterlagen jederzeit ein Neues ausstellen.
Rechnungslegung:
Neben reinen Kassenleistungen, welche direkt bei der Abrechnungsstelle der Zahnärzte abgerechnet werden, entstehen auf Grund immer weiterer Einschränkungen des Leistungsumfanges der gesetzlichen Krankenkassen
aber auch der sich weiter entwickelnden modernen Zahnheilkunde häufiger zuzahlungspflichtige Leistungen. Wenn solche Behandlungen durch uns erbracht werden, sind diese nach Leistungserbringung sofort zu bezahlen. Die frühere Verfahrensweise eines 14 tägigen Zahlungszieles musste auf Grund des gewaltig gestiegenen Büroaufwandes aufgegeben werden.
Die Begleichung von Rechnungen kann bar oder mit EC Karte am Empfang erfolgen. Nach vorheriger Absprache ist es auch möglich, eine Ratenzahlung bis zu 3 Raten zu vereinbaren. Diese werden im Monatsrythmus eingezogen.
Ausgenommen von dieser Regelung sind sehr umfangreiche prothetische Versorgungen und Rechnungen von privat versicherten Patienten, die sich auf längere Behandlungszeiträume beziehen.
Die Entscheidung behalten wir uns vor.
Es besteht jedoch kein Grund zur Panik. Wenn es finanzielle Probleme gleich welcher Art und Höhe geben sollte, lassen Sie es uns besprechen. Es findet sich (fast) immer eine Lösung.
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