Die Mundgesundheit behinderter Menschen in Sachsen

Situation der zahnärztlichen Betreuung behinderter Menschen

Körperlich und/oder geistig behinderte Menschen zählen auf Grund ihrer verminderten motorischen und/oder intellektuellen Fähigkeit zur Durchführung einer adäquaten Mundhygiene zur Hochrisikogruppe für Karies- und Parodontalerkrankungen. Mangelndes Hygienebewusstsein mit geringer pflegerischer Aufmerksamkeit, eine häufig erhöhte Verweildauer der Nahrung in der Mundhöhle in Folge orofazialer Fehlfunktionen sowie von der Norm abweichende Essgewohnheiten treten als Risikofaktoren zusätzlich auf. Aus gesundheitlichen wie ärztlich-ethischen Gründen muss neben der Rehabilitation besonders der Prävention mehr Beachtung geschenkt werden. Neben der Durchführung regelmäßiger professioneller Zahnreinigungen ist die Anwendung zusätzlicher präventiver Maßnahmen entsprechend des spezifischen Risikos unabdingbar. Lebenslang tragen Angehörige und Betreuer auf diesem Gebiet eine große Verantwortung, da Menschen mit Behinderungen oft nicht in der Lage sind, ihre Zähne so zu pflegen, dass sie gesund bleiben. Alle Bemühungen sind nur dann sinnvoll, wenn es gelingt, diesem Personenkreis das Verständnis und die Fähigkeiten zu vermitteln, die angebotene Hilfe zu nutzen. Viele Menschen mit Behinderungen könne wegen mangelnder Kooperativität nicht adäquat zahnärztlich versorgt werden, oft müssen Behandlungen deshalb in kostenintensiven und aufwendigen Intubationsnarkosen durchgeführt werden. Eine Versorgung mit Zahnersatz kann wegen mangelnder Akzeptanz in vielen Fällen nicht erfolgen. Der lebenslange Zahnerhalt ist um so bedeutender. Dabei kann ausreichender Schutz mit der bloßen Durchführung von Basismaßnahmen nicht gewährleistet werden, sondern eine lebenslange, kontinuierliche, umfassende, präventive Betreuung ist erforderlich (Cichon, Kaschke, Voss).

Probleme der zahnärztlichen Betreuung

  • Die Bedeutung der oralen Gesundheit für die Lebensqualität wird von einigen Betreuungsverbänden, gesetzlichen Betreuern als auch vom Personal vieler Pflegeeinrichtungen unterschätzt.
  • Der organisatorische und zeitliche Aufwand für die Begleitung zahnärztlicher Behandlungen von schwerst- und schwerstmehrfachbehinderten Patienten ist für die Pflegeeinrichtungen enorm und bei den derzeitigen Betreuungsrichtlinien kaum zu bewältigen.
  • Die finanzielle Absicherung der Besonderheiten der Betreuung behinderter Patienten und des teils erheblich höheren Betreuungsbedarfes durch die gesetzlichen Krankenkassen ist nicht ausreichend gewährleistet.
  • Die Möglichkeiten, erwachsene Behinderte präventionsorientiert betreuen zu können, sind wegen der fehlenden gesetzlichen Vorraussetzungen minimal.
  • Berufsrechtliche Beschränkungen behindern die Entwicklung einer flächendeckenden, organisierten, zahnärztlichen Betreuung von Heimeinrichtungen.

Bisherige Bemühungen der sächsischen Zahnärzteschaft

  • Bildung eines Initiativkreises "Zahnärztliche Behindertenhilfe Sachsen" durch engagierte Zahnärzte in Sachsen (2000).
  • Berufung einer Arbeitsgruppe "Zahnärztliche Behindertenbetreuung" durch die Landeszahnärztekammer Sachsen (2001).
  • Entwicklung einer Infrastruktur von Ansprechpartnern für behinderte Menschen, deren Betreuer und Pflegeeinrichtungen in Sachsen.
    • Verzeichnis behindertenorientierter Zahnarztpraxen in Sachsen (2001,2005)
    • Gewinnung von Ansprechpartnern in allen sächsischen Landkreisen für Fragen der zahnärztlichen Betreuung sowohl seitens der Zahnärzteschaft, als auch bei den kommunalen Behörden (Landratsämter).
    • Herausgabe eines Informationsblattes durch die Landeszahnärztekammer Sachsen für Behinderteneinrichtungen und Betreuer (2002)
  • Information aller sächsischen Betreuungsverbände und aller Behindertenbetreuungs-einrichtungen über die Notwendigkeit einer Verbesserung der Betreuungssituation und über mögliche Ansprechpartner (2002).
  • Weiterbildungsveranstaltungen zur zahnärztlichen Betreuung behinderter Patienten für Zahnärzte.
  • Angebote an Fachschulen der Pflegeberufe und in Behinderteneinrichtungen zu Vorträgen zur Mundpflege.

Mögliche Zielstellungen

  • Einführung von Reihenuntersuchungen in allen sächsischen Behinderteneinrichtungen zur Feststellung und Kontrolle der Betreuungssituation.
  • Ausweitung der Tätigkeit des öffentlichen Gesundheitsdienstes auf die Untersuchung und/ oder präventionsorientierte Betreuung behinderter Menschen.
  • Modernisierung berufsrechtlicher Regelungen (Einführung von Betreuungszahnärzten, evt. Zweitzulassungen).
  • Einführung von gruppenprophylaktischen Maßnahmen, abgestimmt auf den Schweregrad der Behinderung, in Betreuungseinrichtungen, unabhängig vom Alter der behinderten Menschen.
  • Stärkere Berücksichtigung der Thematik Zahn- und Mundpflege in der Ausbildung der Pflegeberufe in Sachsen.
  • Erweiterung der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen für individualprophylaktische Krankenkassenleistungen bei behinderten Patienten (Fissurenversiegelung, Fluoridierung, individuelle Beratung).
  • Veränderung der aktuellen Regelungen zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen für die Entfernung von Zahnstein bei behinderten Patienten.
  • Entwicklung von Möglichkeiten, auch immobile Patienten in den Heimeinrichtungen betreuen zu können. Schaffung von zahnärztlichen Arbeitsplätzen in großen Heimeinrichtungen oder Einrichtung einer mobilen Zahnarztpraxis, welche auch von kleineren Einrichtungen, von Einrichtungen der Seniorenbetreuung und dem sozialen Dienst genutzt werden könnte.

Ein gestärktes öffentliches Gesundheitswesen oder eine Institution für die zahnärztliche Betreuung behinderter Menschen, so, wie sie in der Landesarbeitgemeinschaft für Jugendzahnpflege des Freistaates Sachsen e. V. für Kinder und Jugendliche bereits existiert, könnte, gemeinsam mit der sächsischen Zahnärzteschaft, den Krankenkassen, den Betreuungsverbänden und der Sächsischen Landesregierung die dringend notwendige Verbesserung der Mundgesundheit unserer behinderten Mitbürger bewirken.

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